Psychotherapie Dresden Regina John

 

letztes Update: 09/2019
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Ausfallhonorar bei fehlender oder kurzfristiger Terminabsage

Psychotherapeuten arbeiten anders als die meisten Arztpraxen als reine Bestellpraxen. Aus organisatorischen Gründen werden die Termine für die nächsten Sitzungen in regelmäßigen und festen Zeitfenstern vereinbart.
 
Da vom Therapeuten pro Therapiesitzung mindestens eine Stunde Zeit eingeplant werden muss und kurzfristig abgesagte Termine in der Regel nicht anderweitig vergeben werden können, entsteht dem selbstständig arbeitenden Psychotherapeuten bei jedem Nicht-Erscheinen eines Patienten ein finanzieller Verlust. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ausgefallene Sitzung nicht, egal aus welchem Grund der Termin nicht wahrgenommen wurde (auch bei nachweislicher Krankheit des Patienten).
 
Aus diesem Grund wird bei unangekündigtem Nicht-Erscheinen oder bei Absagen, die später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch bekannt gegeben werden, aus wirtschaftlichen Gründen ein Ausfallhonorar fällig. Dieses beträgt derzeit sowohl für gesetzlich Versicherte, Selbstzahler als auch für Privatpatienten 60% der entsprechenden Vergütung gemäß EBM oder GOP. Es ist unabhängig vom Grund der Absage und wird privat in Rechnung gestellt (Grundlage § 615 BGB).