Psychotherapie Dresden Regina John

 

letztes Update: 09/2019
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Allgemeine Fragen zur Psychotherapie Organisatorische Fragen zur Psychotherapie

 

 

 

 

Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeuten, Psychiatern und Psychologen?

Psychotherapeut, Psychiater, Psychologe. Drei Berufsbezeichnungen, die immer wieder im allgemeinen Sprachgebrauch miteinander verwechselt werden.

Ein Psychotherapeut übt Psychotherapie aus. Das kann ein Psychologe ("Psychologischer Psychotherapeut") oder ein Mediziner ("Ärztlicher Psychotherapeut") sein. Beide haben zusätzlich zu ihrem akademischen Grundberuf eine psychotherapeutische Berufsausbildung abgeschlossen und besitzen eine staatliche Approbation.

Ein Psychiater ist ein Facharzt für seelische Erkrankungen oder Störungen. In seinem Medizin-Studium hat der Psychiater sich in erster Linie mit der Funktionsweise und den Erkrankungen des menschlichen Körpers beschäftigt und gelernt, diese Krankheiten hauptsächlich mit Medikamenten zu behandeln. Nach dem Studium hat er in einer medizinischen Einrichtung eine mehrjährige Ausbildung zum Facharzt absolviert. Erst eine psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt einen Psychiater (oder einen anderen Arzt) Psychotherapie auszuüben und den Titel "Ärztlicher Psychotherapeut" zu tragen.

Ein Psychologe hat an einer Universität Psychologie studiert. Psychologen beschäftigen sich mit der Analyse und den Veränderungsmöglichkeiten menschlichen Erlebens (z.B. Gedanken, Gefühle). Durch das Hochschulstudium erwirbt der Psychologe in den verschiedenen Gebieten der Psychologie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches Denken, Fühlen, Lernen und Verhalten. Erst die praktische Tätigkeit in einer psychiatrischen Klinik und eine mehrjährige psychotherapeutische Zusatzausbildung im Anschluss an das Hochschulstudium berechtigen den Psychologen den Titel "Psychologischer Psychotherapeut" zu führen.

Ein Psychologischer Psychotherapeut verwendet keine Medikamente oder medizinischen Geräte. Er unterstützt den Patienten dabei, die psychische Erkrankung durch eine bewußte Auseinandersetzung mit ihren Ursachen und durch gezieltes Erarbeiten neuer Lösungsmöglichkeiten zu überwinden. Falls eine organische Erkrankung mitbehandelt werden muss oder wenn bei einer psychischen Erkrankung eine Kombination aus psychologischer und medikamentöser Therapie sinnvoll ist, arbeitet der Psychologe mit einem Arzt zusammen.



 

 

Woran erkenne ich, ob ein Psychotherapeut fachlich qualifiziert ist?

Den Titel Psychotherapeut dürfen in Deutschland nur Diplom-Psychologen (Psychologische Psychotherapeuten) oder Mediziner (Ärztliche Psychotherapeuten) führen, die nach ihrem Universitätsstudium eine spezielle mehrjährige Berufsausbildung absolviert haben und denen eine staatliche Approbation erteilt wurde.

"Psychologische Beratung" und ähnliches bieten jedoch auch Personen an, die nicht über diese Qualifikation verfügen. Bei der Suche nach einem qualifizierten Therapeuten gehen Sie immer sicher, wenn Sie sich bei einem Vermittlungsdienst der Krankenkassen oder der kassenärztlichen Vereinigung erkundigen (z.B. Koordinationsstelle Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen in Dresden: Tel. 0351/ 8828 - 332).

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen nur bei staatlich approbierten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten oder zugelassenen Ambulanzen die Behandlungskosten. Darüber hinaus sind nur drei wissenschaftlich ausreichend untersuchte Psychotherapieverfahren von den Krankenkassen anerkannt: die Verhaltenstherapie, die Psychoanalyse und die Tiefenpsycholgisch fundierte Psychotherapie.



 

 

Welche Psychotherapieverfahren gibt es?

Es gibt eine große Anzahl von psychotherapeutischen Schulen mit unterschiedlichen theoretischen Konzepten. Durch die Krankenkassen sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nur drei Psychotherapierichtungen als Behandlungsmethoden anerkannt und zugelassen: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.

Die einzelnen Therapierichtungen weisen in ihren Herangehensweisen bei der Behandlung deutliche Unterschiede auf, es gibt jedoch auch wesentliche Gemeinsamkeiten.

So werden in allen Therapierichtungen:

  • für den Patienten bedeutsame Konflikte und Probleme aktualisiert
  • es ergeben sich Erklärungen für die Ursachen der Probleme
  • es wird nach neuen Bewältigungsmöglichkeiten für die Probleme gesucht
  • die Bewältigung stützt sich vor allem auf die Aktivierung der Ressourcen des Patienten
  • es wird die Möglichkeit korrektiver Lernerfahrungen geboten und Hoffnung auf Besserung geweckt
  • Patienten haben Erfolgserlebnisse, zwischenmenschliche Konflikte werden gelöst und Belastungen durch Ängste, Unsicherheiten oder Traurigkeit können abgebaut werden.



 

 

Was wird unter Verhaltenstherapie verstanden?

Kennzeichnend für die Verhaltenstherapie ist das lösungsorientierte, störungszentrierte Vorgehen. Die jeweiligen Probleme oder Symptome werden als Ausgangspunkt gewählt, um möglichst direkt die Situation des Patienten zu verbessern. Der Therapeut unterstützt den Patienten dabei, die auf diesem Weg auftretenden Schwierigkeiten zu überwinden und sich aktiv damit auseinander zu setzen. Dazu ist in der Regel eine ausführliche Analyse der auslösenden und zugrundeliegenden Bedingungen nötig. Wichtiger Bestandteil der Verhaltenstherapie sind sogenannte kognitive Verfahren, die sich mit problematischen Grundüberzeugungen, Gedanken, Selbstgesprächen und Interpretationen beschäftigen.

Ein wesentliches Element der Verhaltenstherapie ist die Mitarbeit des Patienten auch außerhalb der eigentlichen Therapiesitzungen. Während in den Therapiegesprächen in erster Linie die zugrundeliegenden Zusammenhänge und Lösungsstrategien erarbeitet werden, soll die praktische Umsetzung im Alltag des Patienten, d.h. zwischen den einzelnen Therapiesitzungen stattfinden. Zu diesem Zweck werden dem Patienten oft Aufgaben mitgegeben. Praktische Übungen in der Therapiestunde sind oft hilfreich um neue Verhaltensweisen vorzubereiten, die nachfolgend im Alltag ausprobiert und eingeübt werden können.

Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich überprüftes, etabliertes und effektives Psychotherapieverfahren. Für eine Reihe von psychischen Erkrankungen wird die Verhaltenstherapie als das Mittel der Wahl bei der Behandlung erachtet (z.B. Angststörungen, Zwänge, Depressionen). Die Anwendungsbereiche für Verhaltenstherapie sind insgesamt außerordentlich vielfältig. Verhaltenstherapeutische Methoden finden sich auch als Behandlungsbausteine innerhalb von mehrdimensionalen integrativen Therapieansätzen.



 

 

Ist Psychotherapie eine wirksame Behandlung?

Die hohe Wirksamkeit von psychotherapeutischen Behandlungen ist für eine Vielzahl von psychischen Erkrankungen nachgewiesen. Psychotherapie ist als eigenständige Behandlung wirksam, und bei vielen Erkrankungen die Therapie der Wahl. Sie kann jedoch auch gut mit medikamentöser Therapie kombiniert werden (z.B. bei Depressionen, Zwängen). Ein Vorteil der Psychotherapie ist die lang anhaltende Wirkung der Therapie, da die Patienten lernen, eigene Probleme zu analysieren und angemessene Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und umzusetzen.

Forscher haben ebenfalls inzwischen gezeigt, dass vorrangig medikamentös orientierte Therapien effektiv durch Psychotherapie unterstützt und begleitet werden können (z.B. bei Psychosen).



 

 

Wie wird in einer Psychotherapie gearbeitet?

Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt "Behandlung der Seele". Es handelt sich dabei um die gezielte Auseinandersetzung mit dem eigenen Denken, Fühlen und Verhalten.

Zu Beginn einer Behandlung steht das aufmerksame Zuhören und Nachfragen des Therapeuten im Vordergrund (Orientierungs- und Diagnostische Phase). Im weiteren Verlauf der Therapie geht es um die Vermittlung von Informationen und darum, die Ursachen, Folgen und Zusammenhänge besser verstehen zu lernen. Gemeinsam mit dem Patienten wird erarbeitet, wie es zu den Problemen gekommen ist (Psychoedukation). Erst im nächsten Schritt wird abgeleitet, in welchen Bereichen Veränderungen statt finden sollen und welche Veränderungsmöglichkeiten es gibt (Erstellung des Behandlungsplans). Dabei werden vorhandene Ressourcen, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Patienten aufgedeckt und für die Lösung der Probleme nutzbar gemacht (Ressourcenaktivierung). In der Therapie wird ein verändertes Nachdenken über sich selbst gefördert und angeregt zu neuen Einstellungen sowie Verhaltensweisen zu finden. Bewältigungsstrategien werden eingeübt und bei Bedarf praktische Übungen hinzugezogen, um ein verändertes Verhalten zu trainieren (Interventionsphase). In der Abschlussphase der Therapie wird der Patient mit seinem veränderten Denken, Fühlen und Handeln begleitet, kritischer Rückblick auf die erreichten Veränderungen gehalten und Möglichkeiten der Rückfallvorbeugung erarbeitet (Stabilisierungsphase). Der letzte Abschnitt in der Therapie ist das Abschied nehmen von der Therapie und dem Therapeuten.

Da eine Psychotherapie ein sehr persönliches Geschehen darstellt, ist ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Psychotherapeuten und Patienten notwendig. Der Erfolg einer Therapie hängt vielfach von der Offenheit und der Bereitschaft des Patienten ab, sich auf die Psychotherapie einzulassen. Zusätzlich ist es wichtig, dass die Strategien zur Problemlösung, die während der Therapie entwickelt werden, vom Patienten aktiv ausprobiert werden. Der Therapeut hat dabei eine stützende und begleitende Funktion.



 

 

Besteht eine Schweigepflicht für den Psychotherapeuten?

Ja. Psychotherapeuten sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen keine Informationen weitergeben, wenn der Patient das nicht möchte. Diese Schweigepflicht bezieht sich auch auf die Familienangehörigen des Patienten und den Arbeitgeber.

Nur mit der Zustimmung des Patienten dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden. Auch die Krankenkasse hat keinen Zugriff auf die Inhalte der Behandlung. Die Krankenkasse erfährt für den Antrag lediglich die Diagnose. Der Hausarzt oder der überweisende Facharzt erhält in der Regel einen kurzen Bericht vom Psychotherapeuten mit Befund und Diagnose.



 

 

Für wen ist eine Psychotherapie ratsam?

Konflikte und psychische Probleme müssen nicht in jedem Fall auftreten, wenn wir kritischen Lebenssituationen, Belastungen oder Veränderungen ausgesetzt sind. Statistische Daten belegen jedoch, dass sehr viele Menschen mindestens einmal in ihrem Leben unter einer psychischen Erkrankung leiden. Aber wer und wie bestimmt nun, ob ein Mensch "psychisch krank" ist und einer Behandlung bedarf?

Leider gibt es keine verlässliche Norm, die uns sagt, was "psychisch gesund" und was "psychisch krank" ist. Es gibt jedoch zwei Kriterien, die bei der Entscheidung helfen, ob jemand eine psychotherapeutische Behandlung aufsuchen sollte. Als erstes Kriterium für eine Behandlungsbedürftigkeit dient die Einschätzung des Leidensdrucks. Wenn jemand unter der derzeitigen Situation leidet, ist offensichtlich, dass eine Änderung ansteht. Das zweite Kriterium ist die Zielbezogenheit. Wenn z.B. jemand sich von anderen weniger ausnutzen lassen will, muss er lernen "Nein" zu sagen. Psychische Erkrankungen, wie Depressionen, Ängste, Essstörungen, Probleme in sozialen Beziehungen oder auch die Bewältigung schwerer körperlicher Erkrankungen sind Beispiele, die die Lebensführung spürbar beeinträchtigen und beträchtliches Leiden auslösen können. Betroffene mit psychischen Problemen sollten es daher in Erwägung ziehen, professionelle Hilfe und Unterstützung zur Bewältigung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt vor allem dann, wenn die psychischen Beschwerden schon über längere Zeit bestehen oder diese sich verschlimmern oder der Betroffene selbst keine Möglichkeiten zur Veränderung sieht.

In den ersten Gesprächen wird der Psychotherapeut die Beschwerden analysieren und eine entsprechende Diagnose stellen. Erst auf dieser Grundlage kann dann entschieden werden, ob und wie eine Psychotherapie hilfreich sein kann.

Manchmal suchen Menschen nach den Hintergründen des eigenen Denkens, Fühlens und Handelns, auch ohne dass akute Beschwerden vorliegen. Warum bin ich so, wie ich bin? Wie könnte ich mich weiterentwickeln und z.B. selbstsicherer, gelassener, beziehungsfähiger u.s.w. werden. Solche Fragen können im Rahmen einer sogenannten Selbsterfahrung analysiert werden. Die Kosten einer Selbsterfahrung werden allerdings nicht von den Krankenkassen übernommen.



 

 

Welche psychischen Probleme oder Erkrankungen können in einer Psychotherapie behandelt?

Die meisten Psychotherapeuten behandeln nicht alle psychischen Erkrankungen und verfügen über eine Spezialisierung auf bestimmte Bereiche. Daher ist es sinnvoll, diese Spezialisierung in einem ersten Gespräch zu erfragen.

Die folgende Aufzählung gibt einen Überblick über mögliche Behandlungsanliegen:

  • Akute Lebenskrisen, z.B. Trennung oder Tod von nahestehenden Personen, Schock oder Gewalterlebnis.
  • Angst-Erkrankungen, z.B. Panikattacken, Herzängste, Todesängste, Phobien (z. B. vor Höhen), Soziale Ängste (Kontaktängste), Erkrankungsängste, Prüfungsangst.
  • Depressionen, z.B. Gefühl von innerer Leere, Schuldgefühle, Rückzug, Selbstmordgedanken, Hoffnungslosigkeit, Verzweiflung.
  • Essstörungen, z.B. Bulimie, Magersucht, Esssucht.
  • Zwangs-Erkrankungen, z.B. Wasch- und Putzzwänge, Kontrollzwänge, Zwangsimpulse und -gedanken.
  • Erhöhte Erschöpfbarkeit, z.B. Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Gedächtnisstörungen.
  • Störungen mit körperlicher Beteiligung, z.B. Tinnitus, funktionelle Herzbeschwerden, Magen- und Darmbeschwerden, Schwindel, körperliche Beschwerden ohne ärztlichen Befund.
  • Ehe- bzw. Partnerschaftsprobleme, z.B. Konflikte, sexuelle Störungen.
  • Störungen des Selbstwertes, z.B. Selbstunsicherheit, Versagensängste.
  • Überforderungsreaktionen, z.B. Stress, Schlafstörungen, Burn-Out- Syndrom, Mobbing.
  • Chronische Schmerzen, z.B. Migräne, Spannungskopfschmerz, Rückenschmerzen.
  • Psychosen, z.B. Schizophrenien, Manisch-Depressive Erkrankungen (nach Akutphasen).
  • Abhängigkeitserkrankungen, z.B. Alkoholmißbrauch, Zigarettenkonsum, Medikamentenabhängigkeit (nach körperlichem Entzug), Spielsucht.



 

 

Wie läuft die Anmeldung praktisch ab?
  1. Sie rufen den Psychotherapeuten, der in Frage kommen könnte, an. Im ersten Telefongespräch erfahren Sie, ob der Psychotherapeut einen Therapieplatz frei hat und Ihnen ein Angebot für ein Erstgespräch machen kann.
  2. In der Regel kann der Therapeut einen Termin für ein Beratungsgespräch anbieten, in dem Sie sich über Psychotherapie informieren können und eine Beratung erhalten, ob und welche Behandlung für Ihre Beschwerden sinnvoll sein könnte. Bringen Sie zu diesem Termin Ihre Versichertenkarte mit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Für Privatpatienten wird das Gespräch gemäß der Gebührenordnung für Psychologen in Rechnung gestellt.
  3. Gegebenenfalls werden weitere Vorgespräche vereinbart, in denen der Psychotherapeut eine differenzierte diagnostische Einschätzung Ihrer Erkrankung vornimmt und prüft, ob eine Psychotherapie angemessen ist. Sowohl Sie selbst als auch der Therapeut können in dieser Phase prüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich erscheint. Wenn dies für beide Seiten zutrifft, kann die Entscheidung zu einem Antrag auf Psychotherapie getroffen werden.
  4. Noch während der Vorgespräche wird der Therapeut Sie auffordern, einen Arzt aufzusuchen, der in einer sogenannten konsiliarischen Untersuchung abklären wird, ob Ihre Beschwerden möglicherweise auch körperliche Ursachen haben könnten, die gegebenenfalls somatisch mitbehandelt werden müssten. Dieser Arzt kann Ihnen vom Therapeuten empfohlen werden, es kann auch Ihr Hausarzt sein.
  5. Der Psychotherapeut wird Ihnen dabei behilflich sein, Ihren Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.
    Bei Privatbehandlungen sollte der Patient bereits vor oder spätestens nach dem ersten Beratungsgespräch mit seiner Krankenversicherung Kontakt aufnehmen und klären, mit welchen Versicherungsleistungen er rechnen kann.
    Neben dem Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme wird der Psychotherapeut mit Ihnen eine Vereinbarung über die gemeinsame Zusammenarbeit für die Behandlung treffen. Diese Vereinbarung kann organisatorische aber auch inhaltliche Aspekte enthalten.
  6. Die Behandlung kann beginnen, sobald die Bewilligung von der Krankenkasse bzw. die Zusage zur Kostenübernahme von privaten Krankenversicherungen vorliegt.


 

 

Kann ich einen Termin für eine Probesitzung vereinbaren?

Ja. Probesitzungen sind vorgesehen und sinnvoll, um abzuklären, ob die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ausreichend günstig erscheint. Das ist eine grundlegende Voraussetzung, wenn nicht sogar eine der wichtigsten. Deshalb muss diese Voraussetzung auch von beiden Seiten geprüft werden. Als Patient können Sie diese Frage einerseits nach Ihrem Gefühl beantworten, andererseits können Sie auf der Grundlage des Behandlungsangebotesentscheiden, was Ihnen der Therapeut unterbreitet. Achten Sie während einer Probesitzung darauf, ob Sie sich beim Therapeuten aufgehoben und verstanden fühlen und ob es Ihnen gelingt ganz persönliche Seiten von Ihnen zu berichten.

Der Therapeut hat während einer Probesitzung noch eine Reihe anderer Fragen zu klären. So z.B.:

  • Wegen welcher Beschwerden kommt der Patient?
  • Handelt es sich dabei um eine behandlungswürdige Erkrankung?
  • Wie lässt sich die Aussicht auf Besserung der Beschwerden beurteilen?
  • Ist Psychotherapie die geeignete Methode, die Beschwerden zu bessern?

Um diese diagnostischen Fragen und weitere behandlungsbezogene Fragen angemessen beantworten zu können, sind in der Regel mehr als eine Sitzung nötig. Maximal sind von den gesetzlichen Krankenkassen fünf sogenannte "probatorische Sitzungen" vorgesehen.



 

 

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Dauer der Therapie ist individuell sehr unterschiedlich und wird u.a. von Ihnen und den von Ihnen angestrebten Therapiezielen mitbestimmt. Die Therapiedauer ist zusätzlich abhängig von der Schwere der psychischen Probleme und davon, wie gut es dem Patienten gelingt, die in der Therapie erarbeiteten Veränderungsmöglichkeiten im Alltag umzusetzen oder anzuwenden.

Gelegentlich reicht eine kurze Beratung oder Krisenintervention von wenigen Stunden aus. Eine "richtige" Psychotherapie dauert aber in der Regel zwischen einigen Monaten bis zu zwei Jahren.



 

 

Wer übernimmt die Kosten einer Psychotherapie?

Für gesetzlich krankenversicherte Personen:
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Krankenkassen für drei Psychotherapierichtungen vollständig übernommen - die Psychoanalyse, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.
Allerdings werden die Kosten durch die Krankenkassen nur dann übernommen:

  • wenn eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt
  • eine ausreichend günstige Prognose abschätzbar ist (d.h. es muss eine Aussicht auf Besserung oder Heilung bestehen)
  • für das ausgewählte Therapieverfahren und die ambulante Behandlung die Indikation (d.h. sich aus der Diagnose ergebende Veranlassung für Behandlungsmethode und Behandlungsart) gestellt werden kann
  • der Behandlungsplan angemessen und sinnvoll erscheint
  • der behandelnde Psychotherapeut und der Patient einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse stellen.

Für privat krankenversicherte Personen:
Bei den Privatkassen und Beihilfen bestehen unterschiedliche Übernahmeregelungen, je nach Vertragsabschluß oder Tarif. Sie sollten sich im Einzelfall bei Ihrem Versicherungsträger erkundigen bevor Sie einen Termin zu einem Erstgespräch vereinbaren. Es gibt Privatkassen, die den vollen Honorarsatz übernehmen, andere wiederum lehnen die Kostenübernahme bei Psychotherapien, die von Diplom-Psychologen durchgeführt werden, generell ab.

Für Selbstzahler: Die Möglichkeit privat zu zahlen (d.h. ohne Antragstellung bei einem Kostenträger), besteht selbstverständlich auch. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP), analog Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).



 

 

Brauche ich eine Überweisung von einem Arzt?

Nein. Sie können sich - wie zu einem Facharzt - direkt an den Psychotherapeuten wenden und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.