Psychotherapie Dresden Regina John

 

letztes Update: 09/2019
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Kostenübernahme für Sprechstunde, Erstgespräch, Probatorik und Therapie

  • Kostenübernahme bei gesetzlich Krankenversicherten
    Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung ist Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Mit wenigen Ausnahmen werden die Kosten übernommen. Zum Nachweis des Behandlungsanspruchs ist zum jeweils ersten Termin im Quartal die Krankenversicherungskarte vorzulegen. Auch die Kosten für die ersten unverbindlichen Probesitzungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen. Lediglich im Fall von kurzfristig abgesagten Sitzungen kommt es zu einer Selbstbeteiligung an den entstandenen Kosten in Form des Ausfallhonorars.
  • Kostenübernahme bei privat Krankenversicherten und Beihilfeberechtigten
    Im Allgemeinen verhält es sich bei privaten Krankenkassen ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen. Art und Umfang der Kostenübernahme richtet sich dabei jedoch nach den konkreten Versicherungsbedingungen. Diese können dem Versicherungsvertrag entnommen oder direkt beim Versicherer erfragt werden. Vor Aufnahme einer Psychotherapie empfiehlt es sich, eine schriftliche Bestätigung über die Kostenübernahme der Kasse einzuholen. Grundsätzlich müssen Psychotherapieleistungen bei Privatversicherten gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) vergütet werden.
     
    Eine Kostenübernahme durch die Beihilfestellen ist bei Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Verfahren Verhaltenstherapie in der Regel ebenfalls problemlos möglich. Auch hier sollte im Vorfeld der Therapie Kontakt zu der zuständigen Beihilfestelle aufgenommen und eine Kostenübernahme schriftlich eingeholt werden. Die anfallenden Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
  • Kostenübernahme bei Selbstzahlern
    Bei Selbstzahlern gilt ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).