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Die Aufnahme und Durchführung einer Psychotherapie erfordert vorher die
Abklärung bzw. Prüfung der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Angemessenheit und
Wirtschaftlichkeit und die anschließende Beantragung der Leistungen beim
zuständigen Kostenträger. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Sie sich ohne
Beachtung besonderer Voraussetzungen an mich wenden können. Die Voraussetzungen
und Formalitäten werden von mir in Absprache mit Ihnen geprüft und die
Beantragung von mir übernommen. Die im Folgenden dargestellten Regelungen
gelten
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