Psychotherapie Dresden Regina John

 

letztes Update: 02/2020
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I. Kontaktaufnahme & Erstgespräch

  • Erste telefonische Kontaktaufnahme:

Wenn Sie Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten bzw. abklären wollen, ob Psychotherapie erforderlich ist, ist es seit 01.04.2017 vom Gesetzgeber vorgegeben, dass Sie im Vorfeld einen sogenannten „psychotherapeutischen Sprechstundentermin“ in einer beliebigen Psychotherapiepraxis (mit Kassenzulassung) wahrnehmen (Ausnahme: Sie haben bereits eine Empfehlung für ambulante Psychotherapie im Anschluss einer psychosomatischen/psychiatrischen Krankenhausbehandlung erhalten). Der Sprechstundentermin dient v.a. der Feststellung Ihrer Beschwerdesymptomatik und deren Behandlungserfordernis sowie der Dokumentation für den Patienten und für das medizinische Versorgungssystem. Es resultiert noch kein verbindliches Anrecht auf einen Therapieplatz bei dem Therapeuten, der die Sprechstunde anbietet und durchführt. Ein Psychotherapieplatz kann nur dann angeboten werden, wenn in der Praxis ein entsprechender Platz frei ist bzw. zeitnah frei wird.
Um einen Sprechstundentermin zu vereinbaren ist eine vorherige Terminvereinbarung und Anmeldung per Telefon zwingend erforderlich. Im Rahmen eines kurzen Telefonats wird der Sprechstundentermine vereinbart, falls freie Sprechstundentermine verfügbar sind. Die hierfür eingerichtete telefonische Sprechzeit ist (mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, der Urlaubszeit, bei Weiterbildung und im Krankenfall) montags, dienstags und donnerstags zwischen 12:00 – 13:00 Uhr.

Was sollte der Patient tun?

1.      Sich einen Ort/Zeit suchen, damit Sie ungestört telefonieren können.

2.      Sich etwas zu Schreiben und einen Notizzettel bereit legen.

3.      Sich vor dem Telefonat überlegen, was das Anliegen ist, warum Sie einen Termin zur Sprechstunde vereinbaren möchten, ggf. Notizen machen

4.      Sich vor dem Telefonat Ihren Kalender und Ihre Telefonnummer für die Terminvereinbarung bereitlegen.

5.      Anrufen und Ihr Anliegen formulieren.

6.      Ggf. organisatorische Fragen, die Sie noch vor dem Sprechstundentermin klären möchten, stellen.

Was wird die Sprechstundenhilfe am Telefon tun?

1.      Sie kurz und eher allgemein nach Ihrem Anliegen fragen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

2.      Ihnen ggf. einen Sprechstundentermin anbieten und dafür Ihren Vor- und Zunamen und Ihre Telefonnummer erfragen. Falls kein Sprechstundentermin möglich oder sinnvoll ist, Sie evtl. an andere Stellen für Hilfen weiterverweisen.

3.      Falls ein Sprechstundentermin möglich und sinnvoll ist, Sie allgemein über den Ablauf, die Dauer, Inhalte und Ziele der Sprechstunde informieren.

4.      Sie darüber informieren, dass  zum Sprechstundentermin die Krankenversicherungskarte oder ein Nachweis über den Behandlungsanspruch und evtl. ein Ausweisdokument mitzubringen sind.

5.      Ihnen mitteilen, welche weiteren Unterlagen (z.B. Überweisung vom Haus- oder Facharzt, Klinikberichte, Befundberichte von weiteren Vorbehandlungen o.ä.) mitzubringen sind.

6.      Sie fragen, ob Sie noch wichtige organisatorische Fragen haben, die Sie sofort klären möchten.

7.      Sie auf die Verbindlichkeit der Terminvereinbarung hinweisen.

  • Sprechstundentermin/Persönlicher Erstkontakt vor Ort in der Praxis:

Im ersten Gespräch in der Praxis und ggf. in bis zu weiteren 2 Sprechstundenterminen wird geklärt, wie sich die Beschwerden darstellen. Wir können darüber hinaus einen ersten gegenseitigen Eindruck erhalten und sehen ob "die Chemie stimmt". Zudem erhalten Sie die Rückmeldung, ob eine psychotherapeutische Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll und notwendig ist. Am Ende der Sprechstunde bzw. der Sprechstundentermine erhalten Sie hierfür eine allgemeine Patienteninformation, die Ihre Beschwerdesymptomatik beschreibt und die Art und den Anspruch auf Versorgung dokumentiert.
Zum Erstgespräch ist das elektronische Einlesen der Krankenversicherungskarte zwingend erforderlich.
Eine Überweisung durch den Haus- oder Facharzt ist im Sinne des Informationsaustausches zwischen den behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten ist sinnvoll, aber keine Pflicht.
Sollten relevante medizinische, psychiatrische, psychosomatische und/oder psychotherapeutische Vorbefunde bzw. Entlassungsberichte von Klinikaufenthalten existieren, wäre es hilfreich, wenn diese mitgebracht werden.

Was sollte der Patient tun?

 

1.      Sich bemühen möglichst offen und detailliert über die Beschwerden/ Probleme zu berichten und diese zu beschreiben.

2.      Gestellte Fragen so gut wie möglich zu beantworten.

3.      Bei Unklarheiten Fragen zu stellen bzw. nachzufragen.

4.      Beim gegenseitigen Kennenlernen mit dem Therapeuten darauf achten, ob „die Chemie stimmt“.

5.      Mitzuteilen, welche Erwartungen/Vorstellungen, ggf. Veränderungsziele,  bzgl. einer Behandlung Ihrerseits bestehen.  

6.      Krankenversicherungskarte, ggf. Überweisung und relevante Unterlagen mitzubringen.

Was wird die Psychotherapeutin im Sprechstundentermin/Terminen tun?

1.      Zuhören und Fragen zu den Beschwerden/Problemen stellen.

2.      Nach Ihren Erwartungen für eine Behandlung und Ihren Zielen für eine Veränderung fragen.

3.      Erste diagnostische Informationen sammeln mit Hilfe von Fragen und evtl. diagnostischen Testverfahren.

4.      Ihnen eine erste vorläufige diagnostische Einschätzung sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen bzw. alternative Hilfsmöglichkeiten geben.

5.      Ggf. einen weiteren Sprechstundentermin anbieten zur Klärung offener Fragen oder zur Einleitung der sog. Probatoriksitzungen.  

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