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Wenn Sie
Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten bzw. abklären wollen, ob
Psychotherapie erforderlich ist, ist es seit 01.04.2017 vom Gesetzgeber
vorgegeben, dass Sie im Vorfeld einen sogenannten „psychotherapeutischen
Sprechstundentermin“ in einer beliebigen Psychotherapiepraxis (mit
Kassenzulassung) wahrnehmen (Ausnahme: Sie haben bereits eine Empfehlung für
ambulante Psychotherapie im Anschluss einer psychosomatischen/psychiatrischen
Krankenhausbehandlung erhalten). Der Sprechstundentermin dient v.a. der
Feststellung Ihrer Beschwerdesymptomatik und deren Behandlungserfordernis sowie
der Dokumentation für den Patienten und für das medizinische Versorgungssystem.
Es resultiert noch kein verbindliches Anrecht auf einen Therapieplatz bei dem
Therapeuten, der die Sprechstunde anbietet und durchführt. Ein Psychotherapieplatz
kann nur dann angeboten werden, wenn in der Praxis ein entsprechender Platz
frei ist bzw. zeitnah frei wird. Was sollte der
Patient tun? 1.
Sich einen Ort/Zeit suchen, damit Sie ungestört
telefonieren können. 2.
Sich etwas zu Schreiben und einen Notizzettel bereit
legen. 3.
Sich vor dem Telefonat
überlegen, was das Anliegen ist, warum Sie einen Termin zur Sprechstunde
vereinbaren möchten, ggf. Notizen machen 4.
Sich vor dem
Telefonat Ihren Kalender und Ihre Telefonnummer für die Terminvereinbarung
bereitlegen. 5.
Anrufen und Ihr Anliegen formulieren. 6.
Ggf. organisatorische Fragen, die Sie noch vor dem
Sprechstundentermin klären möchten, stellen. Was wird die Sprechstundenhilfe
am Telefon tun? 1.
Sie kurz und eher allgemein nach Ihrem Anliegen
fragen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. 2.
Ihnen ggf. einen Sprechstundentermin anbieten und
dafür Ihren Vor- und Zunamen und Ihre Telefonnummer erfragen. Falls kein
Sprechstundentermin möglich oder sinnvoll ist, Sie evtl. an andere Stellen für
Hilfen weiterverweisen. 3.
Falls ein Sprechstundentermin möglich und sinnvoll
ist, Sie allgemein über den Ablauf, die Dauer, Inhalte und Ziele der
Sprechstunde informieren. 4.
Sie darüber informieren, dass zum Sprechstundentermin die Krankenversicherungskarte
oder ein Nachweis über den Behandlungsanspruch und evtl. ein Ausweisdokument
mitzubringen sind. 5.
Ihnen mitteilen, welche weiteren Unterlagen (z.B.
Überweisung vom Haus- oder Facharzt, Klinikberichte, Befundberichte von
weiteren Vorbehandlungen o.ä.) mitzubringen sind. 6.
Sie fragen, ob Sie noch wichtige organisatorische
Fragen haben, die Sie sofort klären möchten. 7.
Sie auf die Verbindlichkeit der Terminvereinbarung
hinweisen.
Im ersten Gespräch in
der Praxis und ggf. in bis zu weiteren 2 Sprechstundenterminen wird geklärt,
wie sich die Beschwerden darstellen. Wir können darüber hinaus einen ersten
gegenseitigen Eindruck erhalten und sehen ob "die Chemie stimmt".
Zudem erhalten Sie die Rückmeldung, ob eine psychotherapeutische Behandlung in
Ihrem Fall sinnvoll und notwendig ist. Am Ende der Sprechstunde bzw. der
Sprechstundentermine erhalten Sie hierfür eine allgemeine Patienteninformation,
die Ihre Beschwerdesymptomatik beschreibt und die Art und den Anspruch auf
Versorgung dokumentiert. Was sollte der
Patient tun? 1.
Sich bemühen möglichst offen und detailliert über die
Beschwerden/ Probleme zu berichten und diese zu beschreiben. 2.
Gestellte Fragen so gut wie möglich zu beantworten. 3.
Bei Unklarheiten Fragen zu stellen bzw. nachzufragen. 4.
Beim gegenseitigen Kennenlernen mit dem Therapeuten
darauf achten, ob „die Chemie stimmt“. 5.
Mitzuteilen, welche Erwartungen/Vorstellungen, ggf.
Veränderungsziele, bzgl. einer
Behandlung Ihrerseits bestehen. 6.
Krankenversicherungskarte, ggf. Überweisung und
relevante Unterlagen mitzubringen. Was wird die
Psychotherapeutin im Sprechstundentermin/Terminen tun? 1.
Zuhören und Fragen zu den Beschwerden/Problemen
stellen. 2.
Nach Ihren Erwartungen für eine Behandlung und Ihren Zielen
für eine Veränderung fragen. 3.
Erste diagnostische Informationen sammeln mit Hilfe
von Fragen und evtl. diagnostischen Testverfahren. 4.
Ihnen eine erste vorläufige diagnostische Einschätzung
sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen bzw. alternative Hilfsmöglichkeiten
geben. 5. Ggf. einen weiteren Sprechstundentermin anbieten zur Klärung offener Fragen oder zur Einleitung der sog. Probatoriksitzungen. |