Psychotherapie Dresden Regina John

 

letztes Update: 02/2020
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IV. Ende bzw. Beendigung der Psychotherapie

  • Therapieabschluss: Gegen Ende der Therapie bzw. nach erfolgreicher Behandlung oder nach Ausschöpfen des erforderlichen Therapiekontingents, erfolgt im Rahmen der Beendigung der Therapie ein gemeinsamer Rückblick auf das gemeinsam Realisierte und Erreichte. Es werden teststatistische Verfahren zur Überprüfung des Therapieerfolgs eingesetzt und die Therapieziele evaluiert. In der Regel erfolgt auch eine Rückfallprophylaxe und Ressourcenprüfung bzw. -stärkung. Am Ende stehen dann das Verabschieden und das Beenden der therapeutischen Beziehung an.
    Wenn die Therapie auf Wunsch des Patienten vorzeitig beendet werden soll, wird ebenfalls ein Abschlussgespräch vereinbart. Im Anschluß wird die Beendigung der Behandlung an den zuständigen Kotenträger gemeldet.

Was sollte der Patient tun?

1.      Gemeinsam mit der Psychotherapeutin Bilanz der Behandlung ziehen und Erarbeitung von Bewältigungsmöglichkeiten für zukünftige Belastungssituationen und diese schriftlich festhalten.

2.      Ausfüllen der Abschlußdiagnostik zur Evaluation der Behandlung.

3.      Verabschiedung aus der Psychotherapie und von der Psychotherapeutin.

 

Was wird die Psychotherapeutin zur Beendigung der Behandlung tun?

 

1.      Gemeinsam mit Ihnen auf den Behandlungsverlauf zurückblicken und bilanzieren.

2.      Mit Ihnen gemeinsam einen Plan zur Rückfallprophylaxe für mögliche zukünftige Belastungssituationen erarbeiten.

3.      Ihnen zur Abschlußdiagnostik Testverfahren zum Ausfüllen mitgeben und die Ergebnisse mit Ihnen besprechen.

4.      Sich von Ihnen verabschieden und Anregungen für die Erhaltung der Therapieergebnisse oder weitere Veränderungen mitgeben.  

5.      Das Behandlungsende an den zuständigen Kostenträger melden.